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Teilnahmebedingungen

A. Allgemeiner Teil:

(1) Der Trainierende bestätigt, daß er körperlich und geistig gesund ist und keine Einschränkungen

bez. körperlicher und sportlicher Betätigung vorliegen. Im Zweifelsfalle sind vom Trainierenden ärztliche Nachweise auf seine Kosten zu erbringen.

(2) Wrestling-Training sowie die dazugehörenden Disziplinen wie Krafttraining und Gymnastik können Verletzungen verursachen. Das Training geschieht auf eigene Gefahr, d.h. für evtl. auftretende Unfälle oder Verletzungen kann vom Trainer keine Verantwortung übernommen werden, es sei denn, ihm kann Vorsatz nachgewiesen werden.

(3) Das Mindestalter für das Training beträgt 18 Jahre, mit Einwilligung der Erziehungsberechtigen auch früher.

(4) Den Anweisungen der Trainer ist stets sofort Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können mit dem sofortigen Ausschluss vom Trainingsbetrieb geahndet werden.

(5) Während des Trainings auftretende Probleme wie Übelkeit, Schwindel, Verletzungen, etc. sind dem Trainer sofort anzuzeigen.

(6) Das Mitbringen von Getränken in Glasflaschen ist verboten.

(7) Die persönliche Schutzausrüstung ist von jedem Trainingsteilnehmer selbst anzuschaffen und bei jedem Training mitzubringen und zu benutzen.

 

B. Seminarveranstaltungen:

(1) Seminarveranstaltungen finden zu festgelegten Terminen statt.

(2) Die Durchführung von einzelnen angekündigten Seminaren ist von der jeweils gemeldeten Teilnehmerzahl abhängig. Terminverschiebungen und Streichungen von einzelnen Seminarveranstaltungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(3) Die jeweiligen Teilnahmegebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind sofort, spätestens zu Beginn des Trainings, zu begleichen.

(4) Eine Gebührenerstattung erfolgt in vollem Umfang, wenn ein Seminar ersatzlos ausfällt. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter können nicht geltend gemacht werden.

(5) Eine Kündigung der Teilnahme ist bis spätestens eine Woche vor Beginn des Seminars möglich. Sie hat schriftlich und nachweislich zu erfolgen; es gilt das Datum des Poststempels. Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40% der Teilnahmegebühr des Teilnehmers erhoben.

(6) Angemeldeten Teilnehmern, die nicht zum Training erscheinen und sich nicht wie oben beschrieben abgemeldet haben, wird die Teilnahmegebühr zu 100% in Rechnung gestellt.

C. Einzeltraining:

(1) Die Durchführung von Einzeltrainingsstunden findet nach Absprache mit dem Trainer statt.

(2) Abgerechnet wird pro angefangener Zeiteinheit (jeweils 45 min.); jede Einheit wird von der Zahl der gebuchten Einheiten abgezogen.

(3) Die jeweiligen Teilnahmegebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind sofort, spätestens zu Beginn des Trainings, zu begleichen.

(4) Nicht genutzte Trainingseinheiten können nicht rückvergütet werden.

(5) Erscheint der Teilnehmer nicht zum vereinbarten Termin, so können die für diesen Termin vereinbarten Einheiten von der Zahl der gebuchten Einheiten abgezogen werden.

(6) Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf von zwölf Monaten nach der Anmeldung.

 

D. Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft wird auf zwölf Monate geschlossen. Die Mitgliedschaft verlängert sich nicht automatisch. 

(2) Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist bis zum dritten Werktag auf unser Konto zu überweisen oder bar zu begleichen. Alternativ ist die Zahlung des Gesamtbeitrages aller zwölf Monate in einer Summe unter Abzug von 2% Skonto möglich.  

(3) Das Training im Rahmen der Mitgliedschaft findet zu festgelegten Terminen statt. Die Termine werden auf unserer Homepage www.wrestling24.de bekannt gegeben. Versäumt ein Teilnehmer einen oder mehrere Termine, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Mitgliedsbeitrages.